Zweitschrift von Prüfberichten

Sie benötigen eine erneute Berichtsausführung Ihrer letzten Kfz-Hauptuntersuchung? Erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld bei der Zulassungsbehörde, ob ein Abruf des Untersuchungsberichtes über die Datenbank des KBA (Kraftfahrtbundesamt) möglich ist.

Achtung: Um unnötige Kosten zu vermeiden, erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld bei der Zulassungsbehörde, ob ein Abruf des Untersuchungsberichtes über die Datenbank des KBA (Kraftfahrtbundesamt) möglich ist.

Sie benötigen eine erneute Berichtsausführung Ihrer letzten Kfz-Hauptuntersuchung?

Zweitschrift von Prüfberichten

Sie können die Zweitschrift eines Prüfberichts ausschließlich persönlich beantragen. Hierzu brauchen Sie als Privatperson lediglich Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder Teil 2 (Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief) und Ihren Personalausweis.

Als Käufer bringen Sie bitte zusätzlich einen rechtskräftigen Kaufvertrag plus Personalausweis (oder gleichwertiges Dokument) sowie die Vollmacht des ehemaligen Fahrzeughalters mit.

Um unnötige Kosten zu vermeiden, erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld bei der Zulassungsbehörde, ob ein Abruf des Untersuchungsberichtes über die Datenbank des KBA (Kraftfahrtbundesamt) möglich ist.

Ist eine Onlineabfrage über die Zulassungsstelle (im Rahmen der Fahrzeugzulassung) nicht möglich, können Ihnen Zweitschriften über unsere Prüfstellen und Büros ausgehändigt werden.

Zweitschriften sind kostenpflichtig.

Regionalbüro Brandenburg

Caasmannstr. 5
14770 Brandenburg

Landesbüro Hamburg, Schleswig-Holstein

Davenstedter Straße 95
30453 Hannover
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Landesbüro Rheinland-Pfalz, Saarland

Von-Pistorius-Str. 2
70188 Stuttgart
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Zentrale der FSP Unternehmensgruppe

Zur Bergmeierei 1
14548 Schwielowsee
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