
Oldtimer-Begutachtungen gem. § 23 StVZO
FSP-Prüfingenieure sind berechtigt, Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung durchzuführen. Bei positiver Begutachtung profitieren Sie als Halter von finanziellen Vorteilen durch verminderte Unterhaltskosten (pauschale Kfz-Steuer). Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO) sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege- und Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen.

Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO
Die Hauptuntersuchung (HU) ist in der Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) vom Gesetzgeber als Pflicht vorgeschrieben. Die FSP ist vom Gesetzgeber ermächtigt, Ihre Hauptuntersuchung abzunehmen und führt die Untersuchung mit höchstem Qualitätsanspruch durch.

Änderungsabnahme nach § 19 Abs 3 StVZO
Sie haben Änderungen, Anbauten, Umbauten an Ihrem Fahrzeug vorgenommen? FSP-Prüfingenieure begutachten Ihr Fahrzeug und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahme.
Kontakt
FSP GmbH & Co. KG
Prüfstelle Frankfurt-Klassikstadt
Orber Str. 4a
60386 Frankfurt
Tel.: 0692 649 44742
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.fsp-classic.de