Hauptuntersuchung ist Pflicht

Hauptuntersuchung ist Pflicht.
Unser Anspruch ist die Durchfuhrung der amtlichen Untersuchungen mit der höchst möglichen Qualität.
Folgende Punkte werden im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen bei der Hauptuntersuchung geprüft:
Bremsanlagen
Wirkung, Pedalweg, Dichtigkeit, Bremsleitungen und -schläuche, Bremstrommeln und -scheiben etc.- Lichttechnische Einrichtungen
Scheinwerfer, Abblendlicht, Fernlicht, Brems-, Schluss- und Parkleuchten etc. - Sichtverhältnisse
Scheiben, Rückspiegel, Scheibenwischer etc. - Bereifung/Räder
Schäden, Profiltiefe etc. - Fahrgestell und Aufbau
Bruch, Riss, Korrosion an tragenden Teilen, Unterfahrschutz, Schwingungsdämpfer, Radlager, Achskörper etc. - Lärmentwicklung und Motorabgase
Abgasanlage, Rauch- und Geräuschentwicklung, Abgasverhalten etc. - Ausrüstung/Sonstige Ausstattung
Hupe, Sicherheitsgurte und Rückhaltesysteme etc. - Feuersicherheit
Kraftstoff-/Gasanlagen, elektrische Leitungen etc. - UMA
Prüfungen des Umweltmanagement- und Abgasverhalten (ehemals Abgasuntersuchung) Ölundichtigkeiten ect.
Wir bieten: Terminerinnerung HU
Die Fälligkeit Ihrer Hauptuntersuchung erkennen Sie anhand des Hauptuntersuchungsberichtes, der Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein sowie anhand der Prüfplakette am hinteren amtlichen Kennzeichen (zentrale Ziffer - Jahr der Fälligkeit, obere Ziffer auf 12:00 Uhr - letzter gültiger Monat).
Fragen? Wir helfen Ihnen gerne!
