Hauptuntersuchung ist Pflicht

Hauptuntersuchung ist Pflicht

Unser Anspruch ist die Durchfuhrung der amtlichen Untersuchungen mit der höchst möglichen Qualität.

Folgende Punkte werden im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen bei der Hauptuntersuchung geprüft:

 

  • FSPBremsanlagen
    Wirkung, Pedalweg, Dichtigkeit, Bremsleitungen und -schläuche, Bremstrommeln und -scheiben etc. 
  • Lichttechnische Einrichtungen
    Scheinwerfer, Abblendlicht, Fernlicht, Brems-, Schluss- und Parkleuchten etc. 
  • Sichtverhältnisse
    Scheiben, Rückspiegel, Scheibenwischer etc. 
  • Bereifung/Räder
    Schäden, Profiltiefe etc. 
  • Fahrgestell und Aufbau
    Bruch, Riss, Korrosion an tragenden Teilen, Unterfahrschutz, Schwingungsdämpfer, Radlager, Achskörper etc.
  • Lärmentwicklung und Motorabgase
    Abgasanlage, Rauch- und Geräuschentwicklung, Abgasverhalten etc. 
  • Ausrüstung/Sonstige Ausstattung
    Hupe, Sicherheitsgurte und Rückhaltesysteme etc. 
  • Feuersicherheit
    Kraftstoff-/Gasanlagen, elektrische Leitungen etc.
  • UMA
    Prüfungen des Umweltmanagement- und Abgasverhalten (ehemals Abgasuntersuchung) Ölundichtigkeiten ect.

Wir bieten: Terminerinnerung HU

Die Fälligkeit Ihrer Hauptuntersuchung erkennen Sie anhand des Hauptuntersuchungsberichtes, der Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein sowie anhand der Prüfplakette am hinteren amtlichen Kennzeichen (zentrale Ziffer - Jahr der Fälligkeit, obere Ziffer auf 12:00 Uhr - letzter gültiger Monat).

Fragen? Wir helfen Ihnen gerne!

 

 

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